Beitragserhebung zum 01.04.2021

Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Eltern,

seit März 2020 ruht fast der gesamte Sportbetrieb in der Schwimmabteilung des RSV und seit November auch wieder der Sportbeitrieb in allen übrigen Abteilungen des RSV.

Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachen verbietet es, aktiven Sport in Gruppen mit mehr als zwei Personen in der Halle oder auf dem Sportplatz zu treiben.

Ein Ende dieser für den Vereinssport existenziellen Krise lässt sich aufgrund der aktuellen Corona-Lage mit steigenden Inzidenzen auch weiterhin nicht vorhersagen. Ohne die Solidarität aller Vereinsmitglieder ist der Fortbestand des Breitensports und damit vieler Sportvereine in Gefahr.

Als aktives Mitglied eines Sportvereins sind Sie zunächst grundsätzlich verpflichtet, den Sportbetrieb finanziell durch Ihre turnusmäßigen Mitgliedsbeiträge bis zu einer fristgerechten Kündigung zu unterstützen. Dies regelt die Satzung, die für unseren Verein auf der Homepage https://rsv-achtum.com/vereinsuebersicht/formulare/ einsehbar ist. Da Sie aber die verschiedenen Sportangebote des RSV Achtum nach wie vor nicht nutzen können, fühlt es sich aus Sicht des Vorstandes des RSV Achtum aber sehr schwierig an, überhaupt Mitgliedsbeiträge erheben zu müssen!

Nach eingehender Auseinandersetzung mit diesem Thema und Diskussion im Vorstand sind wir (der Vorstand) allerdings zu dem Entschluss gekommen, dass wir nicht umhinkommen, die Mitgliedsbeiträge für die 1. Jahreshälfte 2021 zu erheben. Der Verein läuft ansonsten Gefahr, dass uns seitens der Finanzverwaltung die Gemeinnützigkeit abgesprochen wird. Auch eine ruhende Mitgliedschaft kann daher nicht angeboten werden.

Ein Ausweg besteht jedoch für Vereinsmitglieder, die aufgrund der anhaltenden Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind (siehe Anlage). Dieses Angebot wurde seitens der Finanzverwaltung bis zum 31.12.2021 verlängert. Es reicht somit aus, wenn Sie sich plausibel auf eine solche Notlage berufen und uns eine kurze Email diesbzgl. schicken. Ihre Email richten Sie bitte bis zum 15.03.2021 an: mitgliederverwaltung@rsv-achtum.com

Der RSV Achtum muss sich, die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht also eine kurze Nachricht aus, wenn Sie uns mit einer Email über Ihre finanzielle Notlage informieren. Sie können sicher sein, dass diese Information datenschutzgerecht behandelt wird!

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie außerdem darauf aufmerksam machen, dass der Lastschrifteinzug für die Mitgliedsbeiträge des 1. Halbjahr 2021, einschl. der Zusatzbeiträge zum 01.04.2021 erfolgen wird, soweit uns keine Email Ihrerseits vorliegt.

Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift! Das kostet dem Verein nur unnötige Gebühren! Bitte erklären Sie uns ggf. nachträglich Ihre finanzielle Notlage.

Wenn Sie dennoch den RSV Achtum verlassen möchten, beachten Sie bitte die satzungsgemäße Kündigungsfrist. Kündigungen, die zum 01.07.2021 wirksam werden sollen, müssen spätestens bis zum 31.05.2020 schriftlich eingereicht werden. Ein Verzicht auf die Beiträge für die 1. Jahreshälfte 2021 ist nur möglich, wenn Sie Ihre finanzielle Notlage, wie ober beschrieben per Email erklären!

Wir bitten Sie abschließend um Verständnis für diese Situation und erbitten ggf. Ihre Erklärung bis 15.03.2021 an die oben genannte Emailadresse.

Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir den Mitgliedsbeitrag für die 1. Jahreshälfte 2021 satzungsgemäß erheben dürfen.

Bei Rückfragen rufen Sie gerne an (Günter Hartkens: 0175 8903161) oder schreiben eine
E-Mail an die oben genannte Adresse.

Bleiben Sie gesund und negativ!

Mit sportlichen Grüßen

Jörg Franzmann                                                        Günter Hartkens

(1. Vorsitzender)                                                        (2. Vorsitzender)


Anlage: Schreiben an Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) und an alle Landessportbünde vom 26.01.2021